Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

 

 

 

 

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist singemäß ein Instrument der unternehmerischen Selbstkontrolle mit dem Ziel, eine Transparenz in den Abläufen und Methoden der betrieblichen Datenverarbeitung zu schaffen. Dabei soll er auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gem. dem Bundesdatenschutzgesetz hinwirken.

 

Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehören:

  • Die Überwachung des Umfangs sowie der Verfahren, Methoden und Prozesse, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden, z.B. durch Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses.
  • Einweisung der mit der Datenverarbeitung betrauten Personen und Unterrichtung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen, sowie Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis.
  • Die Überwachung und Koordinierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Datenschutzes gem. DSGVO erforderlich sind.
  • Die Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten sicherzustellen.
  • Durchführung und Dokumentation von Vorabkontrollen soweit notwendig bzw. vorgeschrieben.
  • Die Vertretung des Unternehmens gegenüber Externen in bzw. zu Fragen des Datenschutzes (z.B. gegenüber den Aufsichtsbehörden).
  • Die Beratung der Unternehmensleitung sowie einzelner Fachabteilungen zu datenschutzrechtlichen Fragen.
  • Die Erarbeitung betriebsinterner Richtlinien und Definition adäquater Prozesse zur praktischen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen inkl. der Kontrolle auf Einhaltung.

 

Wichtig: Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen liegt trotz der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Unternehmensleitung. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann aufgrund seiner Befugnisse lediglich überwachen und anmerken, aber nichts anordnen oder entscheiden.

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