Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist singemäß ein Instrument der unternehmerischen Selbstkontrolle mit dem Ziel, eine Transparenz
in den Abläufen und Methoden der betrieblichen Datenverarbeitung zu schaffen. Dabei soll er auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gem. dem Bundesdatenschutzgesetz
hinwirken.
Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehören:
- Die Überwachung des Umfangs sowie der Verfahren, Methoden und Prozesse, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden, z.B.
durch Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses.
- Einweisung der mit der Datenverarbeitung betrauten Personen und Unterrichtung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen, sowie
Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis.
- Die Überwachung und Koordinierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Datenschutzes gem. DSGVO
erforderlich sind.
- Die Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten
sicherzustellen.
- Durchführung und Dokumentation von Vorabkontrollen soweit notwendig bzw. vorgeschrieben.
- Die Vertretung des Unternehmens gegenüber Externen in bzw. zu Fragen des Datenschutzes (z.B. gegenüber den
Aufsichtsbehörden).
- Die Beratung der Unternehmensleitung sowie einzelner Fachabteilungen zu datenschutzrechtlichen Fragen.
- Die Erarbeitung betriebsinterner Richtlinien und Definition adäquater Prozesse zur praktischen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen
inkl. der Kontrolle auf Einhaltung.
Wichtig: Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen liegt trotz der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
bei der Unternehmensleitung. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann aufgrund seiner Befugnisse lediglich überwachen und anmerken, aber nichts anordnen oder entscheiden.